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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Erfurt - Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO: V03AE02)
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024112601234224713 / 719649-2024
Veröffentlicht :
26.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
31.01.2027
Angebotsabgabe bis :
31.01.2027
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
33600000 - Arzneimittel
DEU-Erfurt: Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht exkl.
Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege eines
Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO:
V03AE02)

2024/S 230/2024 719649

Deutschland Arzneimittel Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs.
8 SGB V im Wege eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code
nach WHO: V03AE02)
OJ S 230/2024 26/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Lieferungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
E-Mail: [email protected]
Rechtsform des Erwerbers:
Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege
eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO:
V03AE02)
Beschreibung: Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht exklusiver
Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel mit dem Wirkstoff
Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO: V03AE02). Der Vertragsabschluss erfolgt im
Rahmen eines sog. Open-House-Modells, d. h. ein Vertragsabschluss steht innerhalb des
Teilnahmezeitraums allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen offen, sofern diese
die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und akzeptieren. Dies hat zur Folge, dass individuelle
Vertragsverhandlungen nicht geführt werden und eine (Liefer-)Exklusivität nicht gegeben ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abnahmemenge unbekannt ist, da diese von der
Nachfrage und der Entwicklung der Versichertenzahl, von dem Verordnungsverhalten der
Ärzte sowie dem Abgabe- und Bevorratungsverhalten der öffentlichen Apotheken abhängig ist.
Mindestabnahmemengen werden demensprechend nicht garantiert. Interessierte
pharmazeutische Unternehmer können die Teilnahmeunterlagen über den Projektraum des
Deutschen Vergabeportals (DTVP) herunterladen. Dazu ist zunächst ein Antrag auf Zugang
zum Projektraum erforderlich. Nach erfolgter Freischaltung durch die Auftraggeberin kann
anschließend auf die Teilnahmeunterlagen zugegriffen werden. Die einzureichenden
Unterlagen ergeben sich aus den im Projektraum hinterlegten Dokumenten Anschreiben und
Erläuterungen der Vertragsbedingungen . Die Kommunikation, einschließlich der
Übermittlung der Teilnahmeunterlagen, erfolgt elektronisch über das Vergabeportal DTVP;
Einzelheiten hierzu sind den zuvor genannten Dokumenten zu entnehmen. Etwaige
anderslautende Angaben in der Auftragsbekanntmachung sind technischen Gründen
geschuldet und beanspruchen keine Verbindlichkeit. Teilnahmeanträge können erstmals bis
zum 07.01.2025 eingereicht werden. Alle weiteren Einreichungsfristen entnehmen Sie bitte der
im Projektraum hinterlegten Anlage Einreichungsfristen . Fällt der Tag der Einreichungsfrist
auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle
eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei verspätetem Zugang werden die eingereichten
Teilnahmeanträge zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt. Die Rabattvereinbarung

endet, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses, spätestens zum 31.01.2027. Die
Auftraggeberin behält sich vor, das Open-House-Verfahren vorzeitig zu beenden,
insbesondere im Falle des Abschlusses exklusiver Rabattvereinbarungen; in diesem Fall
enden die bereits geschlossenen Rabattvereinbarungen nach Maßgabe der vertraglichen
Bestimmungen. Den Erfahrungen der Auftraggeberin nach treten exklusive
Rabattvereinbarungen in der Regel 8 bis 12 Monate nach der Veröffentlichung der
entsprechenden Auftragsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
Union in Kraft.
Kennung des Verfahrens: 7a6474a7-94bf-4687-8b22-122abfbd9c2e
Interne Kennung: 188/2024-OH
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Sternplatz 7
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
Thüringen

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5RES Bei der vorliegenden
Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der
Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an
Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die
Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung
eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt.
Die daraus resultierenden Vorgaben ( Pflichtfelder ), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung
offenes Verfahren und Zuschlagskriterien sind einzig der Nutzung dieses
Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere
Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie
nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Bei der geplanten
Höchstzahl an Beteiligten an der Rahmenvereinbarung handelt es sich ebenfalls um ein
Pflichtfeld. Die gemachte Angabe ist allein der Nutzung dieses Formulars geschuldet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe:
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Abschluss nicht exkl. Arzneimittel-Rabattvereinb. nach § 130a Abs. 8 SGB V im Wege
eines Open-House-Modells zum Wirkstoff Sevelamerhydrochlorid (ATC-Code nach WHO:
V03AE02)
Beschreibung: Siehe Kurzbeschreibung
Interne Kennung: 188/2024-OH

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Sternplatz 7
Stadt: Dresden
Postleitzahl: 01067
Land, Gliederung (NUTS): Dresden, Kreisfreie Stadt (DED21)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Bundesrepublik Deutschland; Freistaat Sachsen und Freistaat
Thüringen

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 08/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2027

5.1.6. Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§
123, 124 GWB
Beschreibung: Zur Prüfung des Nichtvorliegens von zwingenden oder fakultativen Aus-
schlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB ist die Anlage Eigenerklärung zum
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen mit den Teilnahmeunterlagen ausgefüllt einzureichen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärung im Zusammenhang mit den Russland-Sanktionen der EU
(betrifft: Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576)
Beschreibung: Mit EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden umfang-reiche Sanktionen
gegen Russland normiert. Unter anderem besteht nach Art. 5k dieser Verordnung für
öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte ein Zuschlags- und
ein Vertragserfüllungsverbot. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge an Personen oder
Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Unter Verwendung
der Anlage Eigenerklärung Russlandsanktionen hat der Bieter daher zu erklären, dass weder
er noch ein am Auftrag beteiligtes Unternehmen einen Bezug zu Russland im Sinne der o.g.
Vorschrift aufweist.

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES
/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Nicht zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/01/2027 23:58:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die AOK PLUS behält sich vor die pharmazeutischen Unternehmer
unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern,
fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben
und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die
Unterlagen sind vom pharmazeutischen Unternehmer nach Aufforderung durch die AOK
PLUS innerhalb einer nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die
nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag
ausgeschlossen oder erst zur nächsten Einreichungsfrist berücksichtigt werden.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:

Eröffnungsdatum: 31/01/2027 23:59:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können
Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG
abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische
Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Es wird darauf hingewiesen,
dass Arzneimittel im Geltungsbereich des AMG nur durch einen pharmazeutischen
Unternehmer in den Verkehr gebracht werden dürfen, der seinen Sitz im Geltungsbereich des
AMG, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen
Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat (§ 9 Abs. 2 Satz 1
AMG). Örtliche Vertreter eines pharmazeutischen Unternehmers können sich nur dann
beteiligen, wenn sie selbst pharmazeutischer Unternehmer i. S. d. § 4 Abs.18 AMG
hinsichtlich der jeweils angebotenen Arzneimittel sind.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung
von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden
Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 134
Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote
nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform
zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15
Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die
Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den
Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren
ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.... § 135
Unwirksamkeit. (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag. (1) Die
Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist
jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen
droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
(der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der
Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten
verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und
eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht
gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens
einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 999
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK
PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Registrierungsnummer: DE256878834
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Stadt: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land, Gliederung (NUTS): Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Geschäftsbereich Personal und Services, Zentrale Vergabestelle
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 80010590-80071
Fax: +49 8001059002-116
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 228-9499-0

Fax: +49 228-9499-163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: eb0213b4-169d-4a1c-acdb-20abb02eeb97 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 11:05:49 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 230/2024
Datum der Veröffentlichung: 26/11/2024

Referenzen:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY5RES/documents
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-719649-2024-DEU.txt

 
 
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