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Öffentliche Ausschreibungen

Titel : DEU-Bitburg - Deutschland Reinigungsdienste Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf
Dokument-Nr. ( ID / ND ) : 2024112701182227198 / 722012-2024
Veröffentlicht :
27.11.2024
Anforderung der Unterlagen bis :
28.02.2029
Angebotsabgabe bis :
08.01.2025
Dokumententyp : Ausschreibung
Produkt-Codes :
90910000 - Reinigungsdienste
90919300 - Reinigung von Schulen
DEU-Bitburg: Deutschland Reinigungsdienste Unterhalts- und
Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf

2024/S 231/2024 722012

Deutschland Reinigungsdienste Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus
Bleialf
OJ S 231/2024 27/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
E-Mail: [email protected]
Rechtsform des Erwerbers: Lokale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

2. Verfahren

2.1. Verfahren
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung im Schul- und Sporthallengebäude der
Realschule plus Bleialf; Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung 437.455,30 m²;
Jahresreinigungsfläche Grundreinigung 4.782,53 m²
Kennung des Verfahrens: bbea8db6-0280-4469-b815-8d5a643bf1ff
Interne Kennung: 24-27-VgV-15
Verfahrensart: Offenes Verfahren

2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen

2.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Im Brühl 3
Stadt: Bleialf
Postleitzahl: 54608
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung des Objektes wird empfohlen und ist nach
vorheriger Terminabsprache möglich.

2.1.4. Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H.
des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des
LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)

Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes
und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden
Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens
innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische
Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische
Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -

2.1.6. Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung - Unternehmen
werden gemäß § 123 GWB zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens ausgeschlossen,
wenn eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des
Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder
wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu
verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2
des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 263 des
Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen
Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag
verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat
gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der
Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 299 des Strafgesetzbuchs
(Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des
Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), §§ 108e und 108f
des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern, unzulässige
Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und
internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem

Geschäftsverkehr) oder den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des
Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der
Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder
der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die
Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen,
wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat;
dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von
Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Öffentliche Auftraggeber können unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
finden Anwendung. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Entrichtung von Steuern: Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung - Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das
Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nachweisen
können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch
nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern,
Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und
Strafzuschlägen verpflichtet hat. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist in Form einer
Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der
Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen. Sofern
die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der
Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Verstöße gegen arbeits-, sozial- oder
umweltrechtliche Verpflichtungen - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an dem Verfahren ausschießen,
wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende
umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich
vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen
Eigenerklärungen bestätigen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen
verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. §§ 21
Arbeitnehmer-Entsendegesetz und § 19 Mindestlohngesetz finden Anwendung.
Konkurs: Insolvenz, vergleichbares Verfahren, Liquidation oder Einstellung der Tätigkeit -
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen
zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen

Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der
Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Wettbewerbsbeschränkende Absprache - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen
zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür
verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder
Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Interessenkonflikt -
Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei
der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung
des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Mangelhafte
Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei
der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder
fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Täuschung oder unzulässige Beeinflussung - Öffentliche Auftraggeber können ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe
oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte
zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers
in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder versucht hat, vertrauliche Informationen zu
erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die
Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder
versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Schwere Verfehlung im Rahmen
der beruflichen Tätigkeit / Integrität - Öffentliche Auftraggeber können ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen
zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher

gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige
Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

5. Los

5.1. Los: LOT-0001
Titel: Unterhalts- und Grundreinigung in der Realschule plus Bleialf
Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung im Schul- und Sporthallengebäude der
Realschule plus Bleialf, Jahresreinigungsfläche Unterhaltsreinigung 437.455,30 m²;
Jahresreinigungsfläche Grundreinigung 4.782,53 m²
Interne Kennung: 24-27-VgV-15

5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90910000 Reinigungsdienste
Zusätzliche Einstufung (cpv): 90919300 Reinigung von Schulen

5.1.2. Erfüllungsort
Postanschrift: Im Brühl 3
Stadt: Bleialf
Postleitzahl: 54608
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Eine Besichtigung des Objektes wird empfohlen und ist nach
vorheriger Terminabsprache möglich.

5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2029

5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von
Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz -
LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von
Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die
Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H.
des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des
LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ----- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der
Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass
der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt auch in Bezug auf
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch
genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. ----- Die Vergabeunterlagen sind
ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die
Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die
Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information
per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes

und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung
erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses
Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. ----- Enthalten die
Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich
und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden
aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal
(Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der
Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden
Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens
innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. ----- Die Landesverordnung über die elektronische
Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP)
vom 22.12.2023 ist zu beachten. Spätestens ab dem 01.04.2025 sind elektronische
Rechnungen nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.

5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung

5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Befähigung zur Berufsausübung, Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister
Beschreibung: Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staats, in dem das
Unternehmen niedergelassen ist oder sonstiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in
Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
(ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur
Berufsausübung ist zunächst in Form einer Eigenerklärung (Formblatt 124-LD
Reinigungsdienstleistung) möglich. Die Vergabestelle behält sich vor die Eigenerklärung ganz
oder in Teilen als Nachweis der Eignung anzuerkennen. Das Formblatt 124-LD-
Reinigungsdienstleistung ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g.
Erklärungen. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen
Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen
bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die
entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Wurden die
Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind
diese innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Eignungsnachweise, die in
einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014
/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Beschreibung: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, sofern Anmeldeverpflichtung
besteht. Die Eignung ist durch Eigenerklärung nachzuweisen. Auf Verlangen der
Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Eignungsnachweise, die in einer
Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24
/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe des Umsatzes
Beschreibung: Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist
durch Eigenerklärung nachzuweisen. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-
Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht,
abrufbar sind, sind zugelassen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Erfahrungen - Referenzen
Beschreibung: Benennung von mindestens 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen aus
den letzten 3 Geschäftsjahren. Anzugeben sind die Art der ausgeführten Leistung,
Auftragssumme, Jahresreinigungsfläche, Ausführungszeitraum und Kontaktdaten des
jeweiligen Auftraggebers. Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die
den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind
zugelassen.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Anzahl Arbeitskräfte
Beschreibung: Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Die Eignung ist durch Eigenerklärung
nachzuweisen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des
Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen

5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kalkulierte produktive Stunden - Gewichtung 60%

Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Preis - Gewichtung 40%

5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E71154385

5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E71154385
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig

Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/01/2025 10:15:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderung entsprechend § 56 Abs. 2 bis 4 VgV --- Der
öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der
Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte
unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen
oder zu vervollständigen Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die
Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist
ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche
Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die
Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom
Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer
von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 08/01/2025 10:15:00 (UTC+1)
Ort: Bitburg
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Informationen über die Überprüfungsfristen: Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG) Der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134
Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem

5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)

8. Organisationen

8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 072320000000001-14
Postanschrift: Trierer Str. 1
Stadt: Bitburg
Postleitzahl: 54634
Land, Gliederung (NUTS): Eifelkreis Bitburg-Prüm (DEB23)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6561152390
Internetadresse: https://www.bitburg-pruem.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer

8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau -
Vergabekammer-
Registrierungsnummer: DE355604198
Postanschrift: Stiftstraße 9
Stadt: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land, Gliederung (NUTS): Mainz, Kreisfreie Stadt (DEB35)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6131 16-2234
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle

8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

11. Informationen zur Bekanntmachung

11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 77c58124-4e0f-4957-9a25-996a99ec6651 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 09:44:50 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch

11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 231/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/11/2024

Referenzen:
https://www.bitburg-pruem.de
https://www.subreport.de/E71154385
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-722012-2024-DEU.txt

 
 
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