Titel :
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DEU-Landshut - Deutschland Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Hydraulische Installation und Einbindung von Wärmeerzeugern Biomasse, Wärmepumpen, Solarthermie, BHKW inklusive Anlagenperipherie einer Energiezentrale zum Anschluss an ein Fernwärmenetz
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Dokument-Nr. ( ID / ND ) :
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2024112701201427376 / 722193-2024
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Veröffentlicht :
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27.11.2024
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Anforderung der Unterlagen bis :
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31.12.2025
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Angebotsabgabe bis :
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02.01.2025
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Dokumententyp :
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Ausschreibung
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Produkt-Codes :
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45331000 - Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
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DEU-Landshut: Deutschland Installation von Heizungs-, Lüftungs- und
Klimaanlagen Hydraulische Installation und Einbindung von Wärmeerzeugern
Biomasse, Wärmepumpen, Solarthermie, BHKW inklusive Anlagenperipherie einer
Energiezentrale zum Anschluss an ein Fernwärmenetz
2024/S 231/2024 722193
Deutschland Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen Hydraulische
Installation und Einbindung von Wärmeerzeugern Biomasse, Wärmepumpen, Solarthermie,
BHKW inklusive Anlagenperipherie einer Energiezentrale zum Anschluss an ein Fernwärmenetz
OJ S 231/2024 27/11/2024
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1. Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
E-Mail: [email protected]
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1. Verfahren
Titel: Hydraulische Installation und Einbindung von Wärmeerzeugern Biomasse,
Wärmepumpen, Solarthermie, BHKW inklusive Anlagenperipherie einer Energiezentrale zum
Anschluss an ein Fernwärmenetz
Beschreibung: Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der hydraulischen Anlagentechnik
zum Anschluss und Einbindung der einzelnen Komponenten (zwei Biomassekesseln,
insgesamt 9 Grundwasser- bzw. Wasser-Wasserwärmepumpen, 3 Blockheizkraftwerken,
Abwärmenutzungseinheiten, Solarthermiedachanlage, zwei Pufferspeicher,
Fernwärmnetzanschluss, Pumpen, Druckhaltung, etc.).
Kennung des Verfahrens: 43345d45-5f80-442b-bd76-ef9591de230d
Interne Kennung: 2024-034-BL
Verfahrensart: Offenes Verfahren
2.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
2.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
2.1.3. Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 400 000,00 EUR
2.1.4. Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6. Ausschlussgründe
Korruption: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung
von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und
Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler
Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem
Geschäftsverkehr).
Betrugsbekämpfung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass
eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder
gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §§ 263 (Betrug) oder 264 StGB
(Subventionsbetrug).
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische
Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach
§ 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese
finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen,
eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der öffentliche Auftraggeber
kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des
Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder
eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden
ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit
eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht
wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine
wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich
oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Der öffentliche Auftraggeber schließt
ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er
Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der öffentliche Auftraggeber kann
unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine
schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt
wird.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen
Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat,
die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu
beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige
Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen
Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu
übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich
gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen
seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder
bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1
nachweisen kann.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Der
öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über
hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen
Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine
Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Der öffentliche
Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass
das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und
diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen
beseitigt werden kann.
5. Los
5.1. Los: LOT-0000
Titel: Hydraulische Installation und Einbindung von Wärmeerzeugern (Biomasse,
Wärmepumpen, Solarthermie, BHKW) inklusive Anlagenperipherie einer Energiezentrale zum
Anschluss an ein Fernwärmenetz
Beschreibung: Lieferung, Errichtung und Inbetriebnahme der hydraulischen Anlagentechnik
zum Anschluss und Einbindung der einzelnen Komponenten (2 Biomassekesseln, insgesamt
9 Grundwasser- bzw. Wasser-Wasserwärmepumpen, 3 Blockheizkraftwerken,
Abwärmenutzungseinheiten, Solarthermiedachanlage, 2 Pufferspeicher,
Fernwärmnetzanschluss, Pumpen, Druckhaltung, etc.).
Interne Kennung: 2024-034-BL
5.1.1. Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
5.1.2. Erfüllungsort
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
5.1.3. Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 14/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2025
5.1.4. Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6. Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
5.1.7. Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9. Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen
Haftpflichtversicherer für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden mit den
Deckungssummen je Schadensfall von jeweils mindestens: - Personenschäden: 2.500.000
EUR; - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR. Der vorgenannte
Versicherungsschutz muss mindestens für die Dauer des verfahrensgegenständlichen
Auftrags bestehen. Die Maximierung der Schadensregulierung muss innerhalb Deutschlands
im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen. Im Falle einer
Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende
Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angabe von drei Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über im
Zeitraum vom 01/2018 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Angebotsfrist
erbrachte Bauleistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind
Beschreibung: Vergleichbar sind Referenzen im Kraftwerksumfeld (z.B. BMHKW,
Kohlekraftwerk, Raffinerien, Petrochemie und vergleichbar) in folgenden Bereichen: -
Rohrleitungsbau (innerhalb und außerhalb von Gebäuden) - Installation von Wärmetauscher -
Installation von Druckapparate, Pumpen, Druckhaltung, - Einbindung von Wärmespeichern
Die Referenzangaben entsprechend der inhaltlichen Anforderung des Formblattes 124-
Eigenerklärung zur Eignung sind mit dem Angebot vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Angaben zur Anzahl der durchschnittlich fest angestellten fachspezifischen
technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Rohrleitungsbau (innerhalb und
außerhalb von Gebäuden); Installation von Wärmetauscher; Installation von Druckapparate,
Pumpen, Druckhaltung; Einbindung von Wärmespeichern) in den letzten drei Jahren (2021,
2022, 2023).
Beschreibung: Mindestanforderung: durchschnitlich mindestens 100 fest angestellten
fachspezifischen technischen Mitarbeiter im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Rohrleitungsbau
(innerhalb und außerhalb von Gebäuden); Installation von Wärmetauscher; Installation von
Druckapparate, Pumpen, Druckhaltung; Einbindung von Wärmespeichern)
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Nachweise über Zertifizierung als WHG Fachbetrieb; Fernwärme
Rohrleitungsbauunternehmen nach AGFW FW601 sowie Eignungsnachweis für Stahlbau
nach EN 1090-2
Beschreibung: Die Nachweise als - WHG Fachbetrieb - Fernwärme
Rohrleitungsbauunternehmen nach AGFW FW601 - Eignungsnachweis für Stahlbau nach EN
1090-2 sind mit dem Angebot vorzulegen.
Anwendung dieses Kriteriums: Verwendet
5.1.10. Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis in Euro
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11. Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 23/12/2024 12:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public
/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/263838
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: https://www.meinauftrag.rib.de
URL: https://www.meinauftrag.rib.de
5.1.12. Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vertragserfüllungssicherheit iHv 5 % der
Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) Mängelansprüchesicherheit iHv 3 % der
(vorl.) Abrechnungssumme
Frist für den Eingang der Angebote: 30/12/2024 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf
nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung richtet sich nach § 51 Abs. 2 - 5 SektVO.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 02/01/2025 00:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte
Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: .
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: .
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160
Abs. 3 GWB), soweit: . 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; . 2. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; . 3. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden; . 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5.1.15. Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16. Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Südbayern
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt:
Stadtwerke Landshut
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts
des BMI)
8. Organisationen
8.1. ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Landshut
Registrierungsnummer: 0000
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 871 1436 2014
Internetadresse: www.stadtwerke-landshut.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1. ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Registrierungsnummer: 0001
Stadt: Landshut
Postleitzahl: 84028
Land, Gliederung (NUTS): Landshut, Kreisfreie Stadt (DE221)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 89 2176 2411
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1. ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des
Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 86f2d9ef-d753-4f5a-a095-
6f7938b16b6e-01
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1. Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: c1ab47bf-9115-4a92-86b1-37287306e1b3 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/11/2024 17:08:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2. Informationen zur Veröffentlichung
ABl. S Nummer der Ausgabe: 231/2024
Datum der Veröffentlichung: 27/11/2024
Referenzen:
https://www.meinauftrag.rib.de
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/263838
http://icc-hofmann.net/NewsTicker/202411/ausschreibung-722193-2024-DEU.txt
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